DS Race Protect
Die DATASPORT AG, Gerlafingen bietet einen Service mit einem Annullierungsschutz für Teilnehmende, welcher bei einer Online-Anmeldung zu einer Veranstaltung als zusätzliche Option gekauft werden kann.
Teilnehmende Person
Vom Annullierungsschutz profitiert der rechtmässige Inhaber der DS Race Protect Option, welche sich aus der Teilnahmebestätigung zur Veranstaltung ergibt. Sinngemäss gilt dies auch bei einer Anmeldung eines Teams/einer Gruppe.
Spezielle Bestimmungen, Geltungsbereich und Geltungsdauer
Der DS Race Protect ist nur gültig, wenn diese Option, während der Online-Anmeldung zu einer Veranstaltung gekauft wird. Der Annullierungsschutz gilt weltweit und beginnt mit der Definitiven Buchung und endet mit dem Beginn der Veranstaltung (Startschuss).
Abgedeckte Ereignisse
Der Annullierungsschutz wird gewährt, wenn die teilnehmende Person an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann infolge eines der nachfolgenden Ereignisse, sofern dieses nach dem Abschluss der DS Race Protect eingetreten ist:
- Unvorhersehbare schwere Krankheit, schwere Verletzung, schwere Schwangerschaftskomplikationen oder Tod der teilnehmenden Person, einer ihr sehr nahestehenden Person oder einer direkten Stellvertretung am Arbeitsplatz, dass die Anwesenheit der teilnehmenden Person unerlässlich ist
- Schwangerschaft der teilnehmenden Person insofern das Veranstaltungsdatum nach der 24. Schwangerschaftswoche ist oder wenn die Veranstaltung ein Risiko für das ungeborene Kind darstellt
- Schwere Beeinträchtigung des Eigentums der teilnehmenden Person an ihrem Wohnort infolge Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserschadens, sodass ihre Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist
- Ausfall oder Verspätung aufgrund eines technischen Defektes des zu benützenden öffentlichen konzessionierten Transportmittels zum Startort
Fällt ein Mitglied des Teams/der Gruppe infolge eines der obengenannten Ereignissen aus, besteht für die anderen Mitglieder nur dann ein Anspruch auf Leistung, wenn sie mit ihm verwandt oder verschwägert sind.
Teilnehmende Personen, welche an einer chronischen Krankheit leiden, ohne dass deswegen die Teilnahme an der Veranstaltung beim Kauf des DS Race Protects in Frage gestellt erscheint, so werden die entstehenden Kosten nur übernommen, wenn die Teilnahme wegen unvorhersehbarer, schwerer akuter Verschlimmerung dieser Krankheit annulliert werden muss oder als Folge der chronischen Krankheit der Tod eintritt.
Abgedeckte Leistungen und Entschädigungen
Massgebend für die Beurteilung des Leistungsanspruchs ist das Ereignis, welches die Annullierung der Teilnahme auslöst. Vorgängige oder nachträgliche Ereignisse werden nicht berücksichtigt.
Die DATASPORT AG vergütet die effektiv bezahlten Startgelder und Zusatzoptionen (DS Race Protect ausgenommen und weitere als ausgenommen gekennzeichneten Optionen), wenn die teilnehmende Person an der gebuchten Veranstaltung wegen eines abgedeckten Ereignisses nicht teilnehmen kann.
Gesamthaft ist diese Leistung auf CHF/EUR 350.- begrenzt.
Wird der von der teilnehmenden Person annullierte Startplatz durch den Veranstalter, den Teilnehmenden selbst an eine andere Person weiterverkauft, besteht lediglich ein Anspruch auf die allfälligen Umschreibgebühren.
Ausschlüsse
Folgende Leistungen sind ausgeschlossen:
- Die Veranstaltung wird durch den Organisator abgesagt bzw. aus objektiven Gründen hätte abgesagt werden müssen oder konnte aufgrund höher Gewalt (zBsp. Unwetter, Krieg) nicht ausgetragen werden. In diesen Fällen gelten die AGBs des Veranstalters.
- Das Leiden, welches zur Annullierung führte, eine Komplikation oder Folge einer beim Kauf des Services bereits geplanten medizinischen Behandlung oder Option war
- Eine Krankheit oder die Folgen eines Unfalls einer Operation oder eines medizinischen Eingriffs zum Anmeldezeitpunkt bereits bestanden haben und bis zum Start der Veranstaltung nicht abgeheilt sind
- Die Annullierung eines abgedeckten Ereignisses ohne medizinische Indikation erfolgt oder das Arztzeugnis später als 48 Stunden nach der erfolgten Annullierung ausgestellt wurde.
- Die Annullierung aufgrund eins Trainingsrückstand erfolgt, auch wenn dieser auf ein abgedecktes Ereignis zurückzuführen ist
- Infolge jeglicher Art von Bevorteilung und Missbrauch
Ansprüche gegenüber Dritten
Ist die teilnehmende Person durch einen haftpflichtigen Dritten oder dessen Versicherung entschädigt worden, entfällt eine Vergütung durch den gekauften DS Race Protect.
Weitere Bestimmungen
- Die Ansprüche entfallen, wenn der DS Race Protect später als 7 Tage nach dem Veranstaltungsdatum durch die teilnehmende Person beantragt wird
- Der Gerichtsstand ist ausschliesslich der schweizerische Wohnsitz der teilnehmenden Person oder der Sitz der DATASPORT AG, Gerlafingen
- Unrechtbezogene Leistungen sind der DATASPORT AG samt den dadurch entstandenen Auslagen innert 30 Tagen zurückzuerstatten
- Es gelten die weiteren Bestimmungen der AGB der DATASPORT AG und des schweizerischen Rechts
Beanspruchung DS Race Protect
Die teilnehmende Person meldet sich bei Datasport unmittelbar nach dem abgedeckten Ereignis, spätestens bis 7 Tage nach dem Veranstaltungsdatum per E-Mail an [email protected].
Folgende Angaben/Informationen müssen an Datasport mitgeteilt werden:
- Zahlungsbestätigung von Datasport, welche den Kauf der Zusatzoption DS Race Protect bestätigt
- Arztzeugnis, welches die Krankheit bzw. Verletzung bestätigt
Wird der Antrag akzeptiert erhältst du automatisch einen Datasport-Gutschein in der Höhe des durch die DS Race Protect Option abgedeckten Betrages. Dieser ermöglicht die gebührenfreie Online-Anmeldung für dich oder andere Personen bei einer beliebigen Veranstaltung im Datasport-Eventkalender.
Falls eine Cash-Auszahlung gewünscht ist teile uns dies bitte nach erhalt des Gutscheines per E-Mail an [email protected] mit und wir erstatten dir den Gutscheinbetrag abzüglich einer Gebühr in Höhe von CHF/EUR 10.-.