Das Reglement

Allgemein
Der Amadé Radmarathon findet auf nicht gesperrten Straßen statt.

Daher haben die Teilnehmer dieser Veranstaltung die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) genauestens einzuhalten, die Anordnungen der straßenpolizeilichen Aufsichtsorgane und jener des Ordnerpersonals zu befolgen.

Die Teilnehmer sind verpflichtet Pulkbildungen zu vermeiden (max. zwei Teilnehmer dürfen nebeneinander fahren). Besonders wird das Verhalten der Teilnehmer im Kreisverkehr und an Kreuzungen überwacht.

Rechtsverletzungen werden von der Exekutive streng geahndet, gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und führen in weiterer Folge zur Disqualifikation durch den Veranstalter.

Insbesondere ist zu beachten:

Die Teilnehmer haben die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften des Fahrzeuges anzupassen.

Vorrangregelung § 19 StVO 1960.

Radfahrer dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen, sowie auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren, beim Nebeneinander fahren darf nur der äußerst rechte Fahrstreifen benutzt werden.

Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einen Fußgänger oder Rollstuhlfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benutzen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten.

Das Schneiden von Kurven ist verboten.

Die Bedeutung und Einhaltung der Lichtzeichen ist unbedingt erforderlich.

Bei Nichtbeachtung der oben zitierten Regeln erfolgt die Disqualifikation durch den Veranstalter und bei Notwendigkeit die Anzeige durch die Polizei bei der Behörde!

Andere Straßenteilnehmer dürfen von den Teilnehmern an dieser Veranstaltung nicht behindert werden – ausgenommen auf Grund von Anordnungen der Exekutive. Insbesondere ist eine Kolonnenbildung durch Begleitfahrzeuge zu verhindern.

Sollte durch Rechtsverletzungen der Teilnehmer eine Gefährdung anderer Marathonteilnehmer oder sonstiger Verkehrsteilnehmer entstehen, so kann die Exekutive einen sofortigen Abbruch der Veranstaltung in Erwägung ziehen.


Wertung
Die Teilnehmer des Amadé Radmarathons starten gemeinsam. Alle Teilnehmer müssen an Start- und Ziellinie die Transponder-Kontaktschleifen überfahren, sonst werden sie nicht gewertet.

Folgende Kategorisierung gilt für die kurze und lange Strecke des Marathons:

o Gesamtwertung Herren (ab 18 Jahre)
o Gesamtwertung Herren Masters (ab 40 Jahre)
o Gesamtwertung Herren Grand Masters (ab 50 Jahre)
o Gesamtwertung Herren Senior Grand Masters (ab 60 Jahre)
o Gesamtwertung Damen (ab 18 Jahre)
o Gesamtwertung Damen Masters (ab 40 Jahre)
o Teamwertung
o Regionalwertung Herren/Damen (Für alle einheimischen Teilnehmer - die Wertung erfolgt automatisch nach der PLZ des Wohnortes.)


Startnummern
Jeder Teilnehmer muss seinen Zeitmess-Transponder während des gesamten Amadé Radmarathons vorschriftsmäßig am Lenker montiert haben, andernfalls kann die individuelle Fahrzeiterfassung nicht erfolgen. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Die Zeitnehmungschips müssen nach dem Zieleinlauf sofort an die Ordner im Zielzelt retourniert werden. Nicht retournierte Chips werden mit 50.- Euro ausnahmslos nachverrechnet!!! Die Startnummern dürfen behalten werden.

Achtung: Die Rückenstartnummern müssen bei jeder Witterung gut sichtbar außen, am Rücken des äußersten Kleidungsstücks getragen werden. Das wird sowohl durch die Exekutive als auch durch den Veranstalter kontrolliert und zieht bei Nichtbeachtung die Disqualifikation des jeweiligen Teilnehmers nach sich.

Bike Check
Vor dem Start des Marathons werden die Fahrräder stichprobenartig auf technische Mängel hin untersucht und gegebenenfalls nicht zum Start zugelassen. Der Bike Check findet vor der Startaufstellung im Startbereich statt.

Start / Zeitnahme
Der Startschuss erfolgt um 07.30 Uhr am Prehauserplatz in Radstadt. Die Zufahrt zum Startkorridor ist nur über die Karl-Berg-Gasse und die Schernbergstr. (Radstadt/West) möglich! Die Start-aufstellung beginnt eine Stunde vor der oben angegebenen Startzeit. Das Briefing beginnt 15 Minuten vor der oben angegebenen Startzeit im jeweiligen Startblock. Die Startaufstellung erfolgt in mehreren Blöcken. Ihren Startblock finden Sie auf Ihrer Startnummer.

Die Startzeit 7.30 Uhr gilt als Blockstartzeit für alle Teilnehmer des 1. Startblocks. Für alle Teilnehmer der weiteren Blöcke gilt die persönliche Startzeit beim Überqueren der Startlinie.

Die Zeitnahme erfolgt über einen Transponder, welcher am Lenker des Rades befestigt werden muss. Der Start ist bis maximal 15 Minuten nach oben angegebener Startzeit geöffnet. Teilnehmer, die nach Startzeit plus 15 Minuten losfahren, werden nicht mehr gewertet.

Neutralisierter Start
Der Amadé Radmarathon wird neutralisiert gestartet. Beim neutralisierten Start, der durch ein gelbes Drehlicht auf den vorausfahrenden Spitzenfahrzeugen signalisiert wird, darf kein Teilnehmer diese Fahrzeuge überholen. Die Freigabe des Marathons wird durch grüne Flaggen aus den Spitzenfahrzeugen signalisiert. Im Verlauf des Marathons werden die Spitzenfahrer durch die Spitzenfahrzeuge oder durch die Motorradsecurity des Veranstalters begleitet.

Strecke
Die ersten 1,5 Kilometer werden neutralisiert bis zur Abzweigung Forstauerstraße (Hotel Gewürzmühle) hinter dem Startfahrzeug gefahren. Bei der Abzweigung Forstauerstraße (Hotel Gewürzmühle) ist ein Kreisverkehr. Darauf folgt sofort der erste starke Anstieg (8%) – bitte rechtzeitig die richtige Übersetzung wählen!
Jeder Teilnehmer kann sich bis zur Streckenteilung am Ortsende von Niedernfritz entscheiden, ob die Kondition für die lange Strecke, oder doch nur noch für die Kürzere reicht.
Die Streckenteilung ist durch entsprechende Beschilderung rechtzeitig angekündigt.

Beschilderung und Streckenposten
Die komplette Strecke des Amadé Radmarathons ist an wichtigen Abzweigungen und Kreuzungen vor allem in Ortsdurchfahrten, mit Amadé Radmarathon Schildern versehen, welche die Richtung weisen. Zusätzlich wird an wichtigen Abzweigungen und Kreuzungen Ordnerpersonal des Veranstalters versuchen zur Sicherheit der Veranstaltung beizutragen. Den Anweisungen von Polizeibeamten und dem Ordnerpersonal ist unbedingt Folge zu leisten. Alle Teilnehmer sind für das Finden der richtigen Strecke selbst verantwortlich.

Kontrollstellen
Während des Marathons gibt es Kontrollstellen, die jeder Teilnehmer passieren muss. Starter, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später doch in das Ziel einfahren (zum Beispiel wegen Verfahrens), erhalten für eine nicht passierte Kontrollstelle eine Zeitstrafe von 60 Minuten. Der Veranstalter behält sich vor, in besonderen Fällen geringere oder auch höhere Zeitstrafen zu verhängen.

Ziel
Im Ziel muss jeder Teilnehmer die Kontaktschleifen im Boden überfahren. Teilnehmer, die wegen Erschöpfung, Defekt oder Verletzung nach dem Zielschuss des Radmarathons auf dem Fahrrad fahrend im Ziel einlaufen, werden in der Ergebnisliste mit maximaler Fahrzeit plus eine Stunde geführt. Teilnehmer, die das Ziel gar nicht erreichen, werden mit DNF (did not finish) gelistet.

Ausscheiden aus dem Radmarathon
Teilnehmer, die sich aus welchem Grund auch immer entschließen, aus dem Marathon auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter (Rennleitung, Start, Kontrollstellen oder Ziel) abmelden. Kosten, die dem Veranstalter aus der nicht ordnungsgemäßen Abmeldung entstehen (z.B. Wiederbeschaffung eines Transponders, Suchaktionen, etc.), trägt der jeweilige Teilnehmer. Für Teilnehmer, die sich nicht bei Start, Kontrollstellen, Ziel oder den angegebenen Telefonnummern abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion auf Kosten der/des Teilnehmer/s einleiten. Wer den Amadé Radmarathon frühzeitig beenden möchte, muss sich außerdem im Race Office am Ziel abmelden und den Transponder abgeben.

Besenwagen
Hinter dem letzten Fahrer fahren ein Schlussfahrzeug und ein Besenwagen. Der Besenwagen nimmt wegen Erschöpfung oder Defektes liegen gebliebene Teilnehmer in begrenzter Anzahl auf und transportiert sie bis zum Ziel. Bei Überfüllung des Besenwagens wird sich die Besatzung bemühen, andere Transportmöglichkeiten zu organisieren. Der Besenwagen bleibt bis zum Ziel hinter dem letzten Fahrer.
Für Transportschäden an Rennrädern und mitgeführten Ausrüstungsmaterialien im Besenwagen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Durch den Veranstalter wurden für verschiedene Streckenabschnitte letztmögliche Durchfahrtzeiten festgesetzt. Sollte ein Teilnehmer nicht vor diesen festgelegten Zeitpunkten den jeweiligen Streckenabschnitt erreichen, wird ihm dies vom Lenker des Schlussfahrzeuges zur Kenntnis gebracht und der Teilnehmer ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Wettbewerb. Es bleibt ihm freigestellt im Besenwagen ins Ziel zu fahren, oder seine Fahrt außerhalb des Wettbewerbes fortzusetzen. Seine Startnummer bzw. den Zeitchip hat er jedenfalls dem Lenker des Besenwagens zu übergeben.

Verpflegung und Getränke
Jeder Teilnehmer ist während des Radmarathons für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird an den Verpflegungsstellen Obst, Energieriegel und Sportgetränke anbieten, solange der Vorrat reicht. Diese Verpflegungszonen werden frühzeitig durch Entfernungsschilder angezeigt. Zur Verpflegungsaufnahme muss jeder Teilnehmer ein deutliches Handzeichen geben, sich rechts einordnen und anschließend vorsichtig in die Verpflegungszone einfahren, bevor er dort endgültig zum Stand kommt. Eine Garantie für Verpflegung und Getränke übernimmt der Veranstalter jedoch nicht. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keinerlei Abfälle zu hinterlassen und die Umwelt nicht zu beeinträchtigen.

Schlechtwetterausrüstung
Jeder Teilnehmer muss Regenkleidung und warme Kleidung mitführen. Der Veranstalter wird dies vor dem Start stichprobenartig kontrollieren.


Wichtige Regeln
Der Amadé Radmarathon findet auf nicht gesperrten Straßen statt. Die Teilnehmer haben sich unbedingt an die österreichische Straßenverkehrsordnung zu halten. Von den Teilnehmern ist der äußerst rechte Fahrbahnrand zu benutzen. Kurvenschneiden ist nicht erlaubt. Den Anweisungen der Polizei und den Organen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

1. Für alle Teilnehmer des Amadé Radmarathons gilt ausnahmslos Helmpflicht.

2. Außer unmittelbar an den Verpflegungsstellen ist es in keinem Fall erlaubt, Dinge wegzuwerfen oder fallen zu lassen, insbesondere Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher.

3. Für die Lenker von Begleitfahrzeugen gilt die unbedingte Einhaltung der österreichischen Straßenverkehrsordnung. Begleitfahrzeuge dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchtigen. Die Amadé Radmarathon Marshalls werden das von Motorrädern aus kontrollieren.

4. Langsamere Fahrer müssen wenn sie überholt werden unverzüglich den Weg freimachen.

5. Jeder Teilnehmer muss unübersichtliche Streckenteile vorsichtig befahren, in Abfahrten unbedingt bremsbereit bleiben und mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen.

6. An geschlossenen Bahnübergängen ist ab Aufleuchten der roten Ampeln das Überfahren verboten. Es erfolgt keine Zeitgutschrift, wenn Teilnehmer von geschlossenen Bahnübergängen aufgehalten werden.

7. Defekte muss jeder Teilnehmer generell neben der Strecke beheben.

8. Beim Zielspurt ist Spurwechsel nicht erlaubt

9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Radmarathon jederzeit abzubrechen bzw. nicht zu starten. Dieser Fall könnte insbesondere bei extrem schlechter Witterung und gleichzeitiger Gefahr für die Sicherheit der Teilnehmer eintreten. In diesem Fall haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Startgebühren, weiterhin lässt sich daraus nicht das Recht auf darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche ableiten.

Marshalls, Zeitstrafen, Disqualifikation
Amadé Radmarathon Marshalls auf Motorrädern werden die oben stehenden Regeln während der gesamten Veranstaltung überwachen. Die Marshalls werden bei Nichtbeachtung der Regeln deutliche Verwarnungen aussprechen und den jeweiligen Fall dem Veranstalter melden. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zu verhängen wegen

- Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
- Umweltverschmutzung
- Nichteinhalten der Regeln
- Grober Unsportlichkeit
- Technischer Mängel an der Ausrüstung
- Doping

Doping
Der Veranstalter behält sich vor, Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder des Dopings überführte Teilnehmer wird ausnahmslos disqualifiziert.

Hilfe von außen
Die Teilnehmer des Amadé Radmarathons dürfen keinerlei Hilfe von außen annehmen, insbesondere Schieben, Ziehen und Windschattenfahren durch nicht am Radmarathon teilnehmende Personen oder Begleitfahrzeuge. Ausgenommen sind hiervon nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzteilen durch am Straßenrand stehende Begleiter und die medizinische Hilfe durch den Amadé Radmarathon Medical Service.

Protest und Jury
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis eine Stunde nach Zielschluss Protest im Race Office einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter, Organisationsleiter, Leiter der Zeitnahme) wird den Protest unverzüglich verhandeln und noch vor der Siegerehrung entscheiden. Die Protestgebühr beträgt 50 Euro. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.

Haftung
Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit selbst verantwortlich und erklärt hiermit ausdrücklich, dass er bei einer in Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt für die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden, in einer für solche Veranstaltungen angemessenen Höhe versichert ist. Veranstalter, Ausrichter oder Sponsoren übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Verletzungen, die der Teilnehmer erleidet oder verursacht. Bedingung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer seine Zustimmung gibt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum, die sich aus der Durchführung der Veranstaltung ergeben, eigenverantwortlich wahrzunehmen, selbst zu tragen und keine rechtlichen Ansprüche bzw. Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die die Veranstaltung durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.

Wichtiger Hinweis: Alle o.g. Angaben verstehen sich unter Vorbehalt