Nenngeld
79. Internationale Inferno-Rennen
24. - 27. Januar 2024
Nenngeld Abfahrt CHF 70.–
Nach Erhalt der Bestätigung ist das Nenngeld für die Personen mit einer Startberechtigung innerhalb der festgesetzten Frist einzuzahlen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, verfällt die Startberechtigung ohne Benachrichtigung der betroffenen Person.
Das Nenngeld schliesst ein: Startnummer, Erinnerungspin, Inferno-Auszeichnung gemäss Reglement.
Das Nenngeld für die Kombination beträgt zusätzlich CHF 30.00 und
jenes für die Teilnahme an der Super-Drei Rennserie, inkl. Abfahrtsrennen in Blatten-Belalp und in Saas Fee (Link) zusätzlich CHF 120.00
(Änderungen Super-Drei vorbehalten)
Nach der Zahlungsfrist verfällt das Nenngeld bei Nichtteilnahme oder bei Absage der Rennen infolge höherer Gewalt zugunsten des Veranstalters. Eine Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 25.00 erfolgt nur gegen ein ärtzliches Attest bei Krankheit oder Unfall.
Startnummern
79. Internationale Inferno-Rennen
24. - 27. Januar 2024
Startnummernausgabe Abfahrt
Die Startnummern für die Abfahrt sowie die Ausweiskarten für den Kauf der vergünstigten Sportpässe werden im Rennbüro Stechelberg abgegeben.
Entgegen dem Vorjahr werden wieder alle Startnummern ausschliesslich zusammen an den Teamverantwortlichen (oder an ein anderes Teammitglied) ausgehändigt. Es werden keine Startnummern einzeln ausgegeben. Hingegen besteht die Möglichkeit, die Ausweiskarten einzeln zu beziehen. Ein Versand der Karten per Post wie im Vorjahr wird nicht angeboten.
Die Startnummer der Abfahrt verbleibt im Besitz des Teilnehmenden.
Wer die Startunterlagen während der Rennwoche im Rennbüro Mürren abholen will, muss dies vorgängig anmelden.
Die Startnummern für den Langlauf und den Riesenslalom, werden am Renntag im Wettkampfgelände abgegeben. Diese Startnummern müssen zurück gegeben werden.
Unfallversicherung
79. Internationale Inferno-Rennen
24. - 27. Januar 2024
Der Versicherungsschutz gegen Unfall ist Sache jedes einzelnen Teilnehmenden.
Eine Unfallversicherung kann für die Renneinsätze im Rennbüro abgeschlossen werden.
Jeder Teilnehmende übernimmt die alleinige Verantwortung für seine Fahrweise und entbindet den Veranstalter von jeglicher Haftung.
Sturzhelm
Für die Abfahrt und den Riesenslalom ist das Tragen eines Skihelmes, welcher der
Europäischen Norm EN 1077 entspricht, auf der ganzen Strecke (Start-Ziel) obligatorisch. Bergsteiger-, Eishockey-, Radrennhelme etc. sind nicht zugelassen.
Widerhandlung hat die Disqualifikation zur Folge.